Unser Angebot

Intrastat – Extrastat – Lohnveredlung

Dienstleistungsverkehr

Punzierungsmeldung

Unser Angebot

Intrastat – Extrastat – Lohnveredlung

ist ein permanentes statistisches Erhebungssystem zur Erstellung der Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Als Unternehmen sind Sie gem. Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr.638/2004 bzw.HStG95, BGBl. Nr.173/95 vom 9.März 1995 verpflichtet, statistische Angaben über seine innergemeinschaftlichen Warenverkehre zu machen.

Derzeit liegt die verpflichtende Anmeldung bei einem Schwellenwert von Euro 750.000, bei deren Wareneingänge aus EU-Mitgliedstaaten bzw. deren Warenversendungen in EU-Mitgliedstaaten überschritten haben.

Die Auskunftspflicht verlagert sich nicht, wenn ein Dritter, z.B. Drittmelder mit der Erstellung der statistischen Meldung beauftragt wird. Der Auskunftspflichtige bleibt auch in diesem Fall für die Richtigkeit der gelieferten Angaben verantwortlich.

Dienstleistungsverkehr

Die Auskunftspflicht bezieht sich auf jene Unternehmen, die ihren Sitz/Wohnsitz im Inland haben und die den gesetzlichen definierten Schwellenwert (Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte) erreichen bzw. überschreiten. Die Festlegung der Auskunftspflichtigen erfolgt auf Basis von branchenüblichen Schwellenwerten.

Für das Kriterium grenzüberschreitend ist nicht der Ort der Leistungserbringung ausschlaggebend, sondern der Sitz des Leistungserbringers bzw. –Empfängers.

Ausführliche Informationen finden sie unter: www.dreiecksgeschaeft.at

Punzierungskontrollgebühr

Die Aufgabe der Punzierungskontrolle ist die Überwachung des Schmucksektors in Österreich und ist dazu im Zollamt Wien das Kompetenzzentrum Punzierungskontrolle eingerichtet.

Abgabenpflichtig ist jeder, der einen Edelmetallgegenstand im Inland erzeugt, zu Handelszwecken ins Bundesgebiet verbringt oder von Privatpersonen zur öffentlichen oder gewerbsmäßigen Veräußerung übernimmt.

Die Gebühr ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und erfolgt die Anmeldung bzw. Bezahlung der Gebühr beim zuständigen Zollamt. Ein vom Abgabenschuldner mit der Gebührenanmeldung beauftragter Dienstleister ist nicht abgabenpflichtig und kann daher auch nicht anstelle seines Auftraggebers die Punzierungskontrollgebühr abführen.

Dazu ist eine Registrierung beim Zollamt Wien, Kompetenzzentrum Punzierungskontrolle erforderlich.

Ausführliche Informationen finden sie unter: www.bfm.gv.at

Preise und Vereinbarung

Intrastat – Extrastat – Lohnveredlung

Die verhandelbaren Preise richten sich nach Anzahl der Rechnungen sowie Umfang der Excel-Meldezeilen und werden bei durchschnittlich gleichbleibenden monatlichen Mengen sehr gerne als Pauschalpreis angeboten. Sohin verfügen sie immer über eine fixe Kostenstelle.

Wir erstellen Ihre Intrastat-Meldungen unter Verwendung moderner aktueller Software und entlasten Sie von dieser Formalität. Wir verarbeiten Einzelbelege (Rechnungskopien), oder nutzen Ihre internen EDV-Auswertungen z.B. Excel-Datei (keine PDF-Dateien) oder sonstige geeignete Programme. Ihre Meldungen werden innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet und an die Statistik Austria online überspielt und zusätzlich in unserer Datenbank, (Programm RTIC) gespeichert. Zur Registrierung und Überspielung Ihrer Meldedaten an die Statistik Austria benötigen wir Ihre Umsatz-Steuer-Identifikations-Nummer (kurz: UID-Nummer).
Um eine korrekte und termingerechte Aufarbeitung und Meldung an die Statistik Austria zu sichern, wird für ihr Unternehmen von „Intrastat-Büroservice“ ein eigenes Intrastat-Extrastat-Programm installiert.
Erfasst werden alle erforderlichen Parameter der Lieferung mit der sogenannten 8.stelligen Warennummer (Harmonized System Code), bekannt auch als Zolltarifnummer.

Die Anmeldung erfolgt monatlich jeweils bis zum 15. des Folgemonates der erfolgten Lieferung. Um eine ordnungsgemäße Anmeldung zu sichern, sollten die
von ihnen bereitgestellten Unterlagen spätestens am 10. des Folgemonates zur Abholung bereit liegen oder am Postweg bzw. per Mail bei uns einlangen.


Für die formelle Richtigkeit haftet Intrastat Büroservice, für die Vollständigkeit der Unterlagen der Kunde.

Alle Angaben unterliegen dem Kunden und Datenschutz.

Sparen sie Zeit und Geld, rufen sie einfach an und legen diese Mehrarbeit in unsere fachlichen Hände

Dienstleistungsverkehr – Dreiecksgeschäft

Die verhandelbaren Preise richten sich nach Anzahl der Meldezeilen mit den bereits feststehenden Betragssummen bzw. der Zusammenfassenden Meldung
und Relationen für Import und Export. Bei durchschnittlich gleichbleibenden monatlichen Mengen wird gerne ein Pauschalpreis angeboten.


Um eine korrekte und termingerechte Aufarbeitung und Meldung an die Statistik Austria zu sichern, werden ihre Daten in ein eigenes Meldeformular
bei uns übernommen und in ihr Stammportal übertragen.
Zur Online-Überspielung an die Statistik Austria, benötigen wir ihre ATU-Nummer, die Benutzerkennung und das Passwort.

Die Meldung zur Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs erfolgt jeweils zum Quartal bis spätestens zum
15. des Folgemonates. Um eine ordnungsgemäße Meldung zu sichern, sollten die von ihnen bereitgestellten Unterlagen spätestens
am 10. des Folge-monates zur Abholung bereit liegen oder am Postweg bzw. per Mail bei uns einlangen.


Für die formelle Richtigkeit haftet Intrastat Büroservice, für die Vollständigkeit der Unterlagen der Kunde.

Alle Angaben unterliegen dem Kunden und Datenschutz.

Punzierungskontrollgebühr

Zur Verrechnung kommt ein Pauschalpreis pro Gebührenanmeldung/Quartal von Euro 50,00 excl. 20% MwSt.

Die Punzierungskontrollgebührenanmeldung erfolgt jeweils zum Quartal bis spätestens zum 15. des Folgemonates.
Um eine ordnungsgemäße Meldung zu sichern, sollten die von ihnen bereitgestellten Unterlagen spätestens am 10. des Folgemonates
am Postweg bei uns einlangen.
Die Gebührenanmeldung kann nur im Original mit Unterschrift bzw. firmenmäßiger Fertigung zur Verarbeitung verwendet werden.

Die Punzierungskontrollgebührenanmeldung wird nach Endfertigung von uns am Postweg an das zuständige Zollamt weitergeleitet.
Sie erhalten für jede Meldung gemeinsam mit der Rechnung eine Meldebestätigung.

Für die formelle Richtigkeit haftet Intrastat Büroservice, für die Vollständigkeit der Unterlagen der Kunde.

Alle Angaben unterliegen dem Kunden und Datenschutz.

Mitglied der Wirtschaftskammer

www.wko.at

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