AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen, für Dienstleistungen aus dem Kleinunternehmen –
Intrastat Büroservice, Hermann Hönigschmid

Im Folgenden wird der Auftragnehmer als Drittmelder genannt.

1. Geltung und Allgemeines

1.1 Die Anwendung dieser AGB wird für sämtliche Dienstleistungen des Geschäftsfeldes zwischen dem Auftraggeber und Drittmelder Intrastat-Büroservice, für das Erste und für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts mit dem Gerichtsstand Wien und der Drittmelder macht darauf aufmerksam, dass die aktuelle Fassung dieser AGB’s im Internet unter seiner Website Intrastat.Wien abrufbar ist.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die Anwendbarkeit.

1.3 Ein Angebot des Drittmelders wird ausschließlich aufgrund der Angaben des Auftraggebers und nur für den im Angebot aufgelisteten Umfang erteilt. Nebenabreden sowie abweichende Vereinbarungen müssen in Schriftform vorliegen.

2. Leistungsgegenstand

2.1 Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Angebot der vom Auftraggeber erstellten Beschreibung und ist nach dem derzeitigen Stand der Technik des Drittmelders zu erbringen.

2.2 Der Auftraggeber bzw. Auskunftspflichtige bleibt in jedem Fall für die Richtigkeit der gelieferten Angaben verantwortlich. Melden sie uns daher umgehend jede Veränderung die für die statistische Meldung erforderlich ist. Das wären z.B. ein neuer Firmenname/Anschrift bzw. Umbenennung, Veränderung der UID-Nummer oder Veränderung der Abhol/Meldemodalitäten , um eine ordnungsgemäße Anmeldung seitens dem Drittmelder zu sichern.

2.3 Eine Befreiung gilt für Auskunftspflichtige, deren im Intrahandel getätigte jährliche Versendungen andere Mitgliedstaaten oder Eingänge aus anderen Mitgliedstaaten einen Gesamtrechnungsbetrag von Euro 1.100.000,00, nicht überschritten haben. Wird die vorgenannte Wertgrenze im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab jenem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgt, statistische Meldungen abzugeben.

2.4 Die Assimilationsgrenze für die Statistik des Warenverkehres zwischen den Mitgliedstaaten für den Eingang und Versand liegt ab dem Berichtsjahr 2022 bei Euro 1.100.000,00.

2.5 Es unterliegt dem meldepflichtigen Auftraggeber zu überprüfen, ob die Assimilationsgrenze im laufenden Jahr erreicht wurde bzw. im nächsten Jahr ebenfalls erreicht wird. Dies kann auch in Abstimmung mit dem Drittmelder aufgrund der gespeicherten Daten der zusammenfassenden Meldung erfolgen.

2.6 Sollte uns keine gegenteilige Meldung vorliegen, bleibt der Auftraggeber mit den bereits registrierten Daten bei uns und gegenüber der Statistik Austria als Meldepflichtiger in Evidenz.

2.7 Sollten keine Unterlagen zur Anmeldung bis zum Ablauf der Meldefrist einlangen, so wird automatisch eine „Leermeldung“ auf Kosten des Auftraggebers/Meldepflichtigen, in gleicher Höhe wie im Angebot ausgewiesen, verrechnet.

3. Haftung

3.1 Für die formelle Richtigkeit haftet Intrastat Büroservice, Hermann Hönigschmid als Drittmelder.

3.2 Für die Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen haftet ausnahmslos der meldepflichtige Auftraggeber.

3.3 Seitens des Drittmelders werden keine Aufzeichnungen bzw. Archivierung der zur Verfügung gestellten Unterlagen vorgenommen und werden diese wenn nicht anders vereinbart, nach erfolgter Anmeldung vernichtet.

3.4 Versäumnisse der Meldungen bedingt durch verspätet einlangende Unterlagen die eine fristgerechte Meldung an die Statistik Austria nicht ermöglichen haftet ebenfalls ausnahmslos der meldepflichtige Auftraggeber.

4. Preise/Konditionen:

4.1 Die im Angebot festgeschriebenen Konditionen verstehen sich immer exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Erhöhungen der Konditionen aufgrund vermehrter Meldedaten der Warennummern oder unvorhersehbarer Ereignisse bzw. Veränderungen im Arbeitsaufwand vorbehalten.

4.2 Kündigungsfrist:
Der Vertrag verlängert sich automatisch wenn nicht anders vereinbart um ein weiteres Jahr ab Ausstellungsdatum.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, jährlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ausfertigung der Vereinbarung den Vertrag zu kündigen und schriftlich anzumelden.

4.3 Rechnungen sind prompt nach Erhalt und ohne Abzug an genanntes Konto der Bank Austria UniCredit zu überweisen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich mit den Vertragsbedingungen und AGB’s einverstanden und erklärt diese gelesen und sowie vollinhaltlich akzeptiert zu haben.